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Rechtschreibung und Literatur

Zur Regelung der Rechtschreibung in belletristischen Texten

2004 wurde nach der umstrittenen Rechtsschreibreform von 1996 der Rat für deutsche Rechtschreibung zur Beobachtung und Begleitung der weiteren Sprachentwicklung eingerichtet, in dem auch die IG Autorinnen Autoren vertreten ist. Zahlreiche mit der Reform entstandene Unzulänglichkeiten konnten seither behoben werden. Zudem wurden mehr Schreibvarianten zugelassen. Auf diesen Grundlagen etablierte sich allmählich der Usus von Wörterbüchern – ausgenommen das Österreichische Wörterbuch – Schreibvarianten nicht neutral wiederzugeben, sondern Schreibempfehlungen auszusprechen. Darauf beriefen und berufen sich wiederum Verlage und Verlagslektorate, um Autor/inn/en im literarischen Bereich „korrekte Schreibungen“ abzuverlangen.

Um die nötige Aufklärung zu schaffen, ersuchte die IG Autorinnen Autoren daher 2024 den Rat für deutsche Rechtschreibung um Klarstellung. Diese Klarstellung wurde getroffen. Es ist demnach nicht möglich, dass sich Verlage bei Bevorzugungen von Schreibvarianten und überhaupt bei Eingriffen in Schreibweisen literarischer Manuskripte auf Hausorthographien, den Rechtschreibrat oder den Duden berufen. Es besteht vielmehr eine individuelle Abstimmungsnotwendigkeit mit den einzelnen Autorinnen und Autoren.

Rechtschreibung in belletristischen Texten

Klarstellung des Rats für deutsche Rechtschreibung in seiner Stellungnahme


Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich in seiner Sitzung vom 11. April 2025 mit einem Anliegen der IG Autorinnen Autoren Österreichs zur Rechtschreibung in belletristischen Texten befasst und eine Stellungnahme „Rechtschreibung in belletristischen Texten“ beschlossen.

In der Stellungnahme bekräftigt der Rat, dass das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung mit Amtlichem Wörterverzeichnis auf Beschluss der staatlichen Stellen der deutschsprachigen Länder für Schulen und öffentliche Verwaltung verbindlich ist. Für belletristische Texte entfaltet es hingegen keine bindende Wirkung.

Zugleich verweist der Rat darauf, dass Autorinnen und Autoren bewusste orthografische Abweichungen als Teil einer ästhetischen Konzeption verstehen oder nutzen können. Der Rat respektiert solche bewusst gesetzten Abweichungen in belletristischen Texten als Möglichkeit individuellen Ausdrucks innerhalb der künstlerischen Freiheit. Weiterhin unterstreicht der Rat, dass er bei unterschiedlichen Schreibungen bewusst auf die Empfehlung einzelner Varianten verzichtet habe.

 

Rechtschreibung in belletristischen Texten 


Der Rat für deutsche Rechtschreibung weist darauf hin, dass das von ihm erarbeitete Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung mit Amtlichem Wörterverzeichnis auf übereinstimmenden Beschluss der staatlichen Stellen der deutschsprachigen Länder – Autonome Provinz Bozen-Südtirol, Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Bundesrepublik Deutschland, Fürstentum Liechtenstein, Republik Österreich, Schweizerische Eidgenossenschaft – verbindlich für Schulen und öffentliche Verwaltung gilt. Es ist nicht bindend für belletristische Texte. 

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat den Auftrag, die Schreibentwicklung zu beobachten, Zweifelsfälle zu klären und Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Sprache zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang werden echte Varianten geprüft und nur in eindeutig begründbaren Fällen aufgehoben. Der Rat verzichtet dabei bewusst darauf, bestimmte Varianten zu empfehlen, wie dies in Wörterbüchern geschieht. 

Seit jeher haben Schriftstellerinnen und Schriftsteller auch orthografisch persönliche Akzente gesetzt. Manche von ihnen begründeten und begründen ihre stringente eigenwillige Rechtschreibung sogar in Poetikvorlesungen oder anderen Veröffentlichungen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich, was die Belletristik anlangt, stets für Respekt vor jenen Abweichungen von der Rechtschreibnorm ausgesprochen, die Urheberinnen und Urheber mit voller Absicht ins Werk setzen und die Teil ihrer ästhetischen Konzeption sind. Dies ist auch durch die künstlerische Freiheit begründet. 

Stellungnahme des Rats für deutsche Rechschreibung
Mannheim, 11.4.2025