Grund- und Freiheitsrechte
Freiheit der Kunst
Die IG Autorinnen Autoren hat wesentlich zur Einführung und Wirksamkeit des Artikels 17a des Österreichischen Staatsgrundgesetzes 1983 beigetragen.
Der Wortlaut des Artikel 17a des Österreichischen Staatsgrundgesetzes ist: „Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei“.
Anders als im Artikel 13 des Österreichischen Staatsgrundgesetzes, mit dem die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert wird: „Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern“, ist der Kunstfreiheit kein Gesetzesvorbehalt auferlegt.
Bei der Kunstfreiheit kann es nur bei Kollisionen mit anderen Grundrechten zu Einschränkungen kommen. Vorzensur ist und bleibt untersagt, generalisierende Wirkungen gibt es keine.
In zahlreichen Fällen hat sich die IG Autorinnen Autoren gemeinsam mit anderen Einrichtungen oder alleine gegen Verbote eingesetzt und dazu beigetragen, Einengungen der Auslegungen der Freiheit der Kunst zu verhindern.
Darüber hinaus tritt die IG Autorinnen Autoren für die Einhaltung aller Grund- und Freiheitsrechte ein, insbesondere, wenn sie generell geschmälert werden sollen. Demokratiebewegungen, egal, wo auf der Welt, werden von der IG Autorinnen Autoren unterstützt.
Zudem leistet die IG Autorinnen Autoren als Teil des europäischen Writers in Exile-Netzwerkes auch selbst aktiv Beiträge, um verfolgte Autorinnen und Autoren in Sicherheit zu bringen sowie, in Zusammenarbeit mit anderen Autor/inn/enorganisationen, Informationsarbeit, um in ihren Ländern verfolgten Autorinnen und Autoren und demokratischen Oppositionen in diktatorisch regierten Ländern eine Stimme zu geben.