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Schulbuch

Tantiemen und Zustimmungsnotwendigkeit bei Textänderungen

Der auszugsweise Nachdruck von erschienenen literarischen Werken in Schulbüchern unterliegt der sogenannten „Freien Werknutzung“, das bedeutet, es muss keinerlei Genehmigung bei den Rechteinhaber/inne/n für den Abdruck eingeholt werden. 

Bezahlt werden muss für die Nutzung in Schulbüchern trotzdem, und zwar in Form der mit Hilfe der IG Autorinnen Autoren zustande gekommenen „Schulbuchtantieme“, die von der in Österreich für kollektive literarische Verwertungsrechte eingerichteten Verwertungsgesellschaft, der Literar-Mechana, eingehoben und an die bezugsberechtigten Autorinnen und Autoren ausbezahlt wird.

Um zudem sicherzustellen, dass es bei Nachdrucken zu keinen unerwünschten Änderungen kommt, haben der für rechtliche Belange der Schulbuchverlage zuständige Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft in der Österreichischen Wirtschaftskammer und die IG Autorinnen Autoren einen Vertrag über die Zustimmungsnotwendigkeit bei Änderungen in Schulbüchern abgeschlossen. 

Zu diesem Zweck wurde von der IG Autorinnen Autoren eine Schulbuch-Datenbank eingerichtet, bei der die Autorinnen und Autoren den Anspruch ihrer Verständigung und Zustimmung vor einer beabsichtigten Veröffentlichung hinterlegen können. Auf Wunsch von Autorinnen und Autoren müssen allfällige Änderungen gegenüber dem Original, mit denen ein Autor oder eine Autorin nicht einverstanden ist, wieder zurückgenommen werden.