Rechtsnachfolgen
Das Urheberrecht an einem Werk endet 70 Jahre nach dem Tod einer Urheberin oder eines Urhebers. Die Rechte an Werken werden nach deren Tod auf Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger übertragen, die an die Stelle der Urheberin oder des Urhebers treten. Diese rechtliche Gleichstellung bedeutet, dass Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger genauso Mitglied der IG Autorinnen Autoren sein können und von ihr unterstützt werden wie Autorinnen und Autoren, auch wenn sie keine eigenen Autor/inn/entätigkeiten ausüben.
Die IG Autorinnen Autoren verfügt selbst über Rechtsnachfolgen, sie vertritt die Rechte an den Werken von Helene Laar, Alma Johanna König und Oskar Jan Tauschinski.
Häufig tauchen bei Rechtsnachfolgen, insbesondere unmittelbar nach dem Tod einer Urheberin oder eines Urhebers, Fragen auf, die generell geklärt werden müssen, wenn es zum Beispiel um den gegenständlichen Nachlass der Urheberin oder des Urhebers geht oder um die Übersicht über die Rechtsbeziehungen, inklusive bereits bestehender Vorlass-Regelungen.
Auch in diesen Fällen können bei der IG Autorinnen Autoren Informationen eingeholt werden, welche Schritte wie gesetzt werden können oder gesetzt werden müssen.