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Verlagsverträge

Basisinformationen

Nach österreichischem Recht besteht für Verlagsverträge grundsätzlich Vertragsfreiheit. Die Vertragspartner/innen vereinbaren einerseits auf der Grundlage der allgemeinen Vertragsbestimmungen des ABGB und des Urheberrechtsgesetzes ihren Vertrag im eigenen Ermessen.

Im wesentlichen besteht ein Verlagsvertrag aus zwei Teilen: Der Verpflichtung des Verlags, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten, und der des Autors/der Autorin, das Werk dem Verlag zur Vervielfältigung und Verbreitung zur Verfügung zu stellen.  

§ 1172 ABGB: Durch den Verlagsvertrag verpflichtet sich der Urheber eines Werkes der Literatur, der Tonkunst oder der bildenden Künste oder sein Rechtsnachfolger, das Werk einem anderen zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen, dieser (der Verleger) dagegen, das Werk zu vervielfältigen und die Vervielfältigungsstücke zu verbreiten.  

Eine weitere Grundlage zur Gestaltung von Verlagsverträgen besteht in Norm- und Musterverträgen oder Empfehlungen zum Abschluss von Verlagsverträgen. Normverträge entstehen durch die gesetzliche Befugnis, Standardverträge abschließen zu dürfen, Musterverträge beruhen auf freiwilliger Vereinbarung von Standardverträgen zwischen Interessen- und Branchenverbänden. Beide Vertragsarten, Norm- und Mustervertrag, geben Standards vor, die nicht unterboten werden sollten. In Deutschland per Normvertrag, in der Schweiz per Muster-Verlagsvertrag und in Österreich seit dem 1. Februar 2015 per Muster-Verlagsvertrag.

Empfehlungen zum Abschluss von Verlagsverträgen  

Es haben zwar auch mündliche Vereinbarungen Gültigkeit, um aber in Zweifels- und Konfliktfällen über verlässliche Quellen zu verfügen, sollten Verträge grundsätzlich immer schriftlich abgeschlossen werden. 

Ein Vertrag sollte erst dann unterschrieben werden, wenn alle Punkte im Detail überprüft worden sind.  Für österreichische bzw. in Österreich lebende Autorinnen und Autoren besteht die Möglichkeit zur kostenlosen Überprüfung von Verlagsverträgen durch die IG Autorinnen Autoren.  

Besondere Vorsicht ist bei sogenannten „Selbstzahlerverlagen” bzw. „Druckkostenzuschussverlagen” geboten. Vor allem junge und/oder noch unerfahrene Autor/inn/en werden häufig mit Verlagsangeboten konfrontiert, die eine finanzielle Beteiligung des Autors oder der Autorin vorsehen. 

Die IG Autorinnen Autoren rät allen Autor/inn/en dringend von Verlagen ab, die das finanzielle Risiko auf die Autor/inn/en abwälzen. Zumal die Erfahrungen zeigen, dass diese Verlage nicht nur einen zweifelhaften Ruf in der Branche haben, sondern auch wenig bis nichts in die Werbung und den Vertrieb des verlegten Werkes investieren. Die Verbreitung des Buches ist somit nicht genügend gewährleistet.