Die Literaturabteilung der Kunstsektion des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport fordert derzeit in aberhunderten bis tausenden Fällen angeblich nicht gelieferte Arbeitsberichte aus den letzten 15 Jahren von Autor/inn/en für erhaltene Arbeitsstipendien nach. Sollten diese Nachweise nicht erbracht werden, so wird eine Sperre für weitere Förderungen angedroht. Es handelt sich bei den Arbeitsstipendien um kleinste Stipendien, die dem Monatssatz eines Jahresstipendiums entsprechen und deren einziger Zweck ist, die Arbeit an einem vorgelegten/vorliegenden Projekt fortzusetzen. Die generelle bürokratische Überfrachtung solcher Stipendien mit Arbeitsberichten erklärt sich in einem solchen Zusammenhang von selbst. Dennoch haben die Autor/inn/en diese Verpflichtung immer akzeptiert.
2026 wurden diese Arbeitsstipendien umgestellt und es ist möglich, sie zweimal im Jahr für zwei Monate zu erhalten, an der Grundausrichtung ändert sich dadurch bei diesen ein- bis zweimaligen Kurz- und Kürzestzeit-Stipendien nichts, sie dienen zur Fortsetzung der Arbeit an Projekten, während die Langzeitstipendien der Erarbeitung bis Fertigstellung von Projekten gewidmet sind.
Den Grund für diese flächendeckenden Nachforderungen zurück bis in die 2010er Jahre kennen wir nicht, der IG Autorinnen Autoren wurden jedoch zahlreiche Fälle bekanntgemacht, die nachweislich nicht auf Versäumnisse von Autor/inn/en zurückzuführen sein können.
Eingefordert wurden z.B. auch Arbeitsberichte zu Arbeitsstipendien von Autor/inn/en
– die nachweislich bereits geliefert wurden,
– zu in weiterer Folge längst veröffentlichten Werken,
– von Bewerbungen ohne erfolgte Zuerkennung eines Stipendiums.
Wir gehen nicht davon aus, dass das der Regelfall ist, es sorgt aber für gehörige Verstörungen, dass solche Fälle auftreten, weil die Nachforderungen nicht auf den jeweiligen Einzelfall individuell abgestellt erscheinen, sondern den Eindruck einer allgemeinen Disziplinierungsaktion hinterlassen und den Verweis auf zukünftig noch restriktivere Vergaben von Stipendien.
Eine eingeschränktere Vergabe der Mittel für Arbeitsstipendien und andere Stipendien ist ohnehin bereits eingetreten mit Ausschlussverfahren, die vorher nicht der Fall waren (keine zweite Einreichung im Ablehnungsfall, keine weiteren Einreichungen mit anderen Projekten bei anderen Stipendien) und es sind im laufenden Jahr etliche Rückmeldungen bei der IG Autorinnen Autoren eingelangt, dass bisher akzeptierte Stipendiat/inn/en mit ihren fortlaufenden Projekten 2026 keine Arbeitsstipendien mehr erhalten haben. In diesen Redimensionierungsplan fügen sich die jetzigen massenhaften Nachforderungen von Arbeitsberichten sehr gut ein, die im Fall der Arbeitsstipendien immer schon ganz besonders überflüssig waren.
Wir fordern das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport daher auf, die Verwaltungsvorgänge den jeweiligen Zwecken entsprechend anzupassen sowie die Verpflichtung zu Arbeitsberichten über das Ergebnis von Arbeitsstipendien zu streichen.
Autor/inn/en stehen auch bei größeren Stipendien in keinem Arbeitsverhältnis mit dem Fördergeber und es erfolgt ebenso kein Leistungsaustausch, es sollte daher eine mit der Zuerkennung ausgesprochene Verpflichtung der Fördernehmer/innen zur Weiterarbeit an dem jeweiligen eingereichten Projekt genügen.
IG Autorinnen Autoren
Wien, 23.10.2026