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Rechtliche Klarheit im Umgang mit KI in den Verlagsvertragsbeziehungen

Der erste Mustervertrag zum Abschluss von Verlagsverträgen mit Vereinbarungen zur KI liegt vor

Nach monatelangen umfassenden Vorarbeiten haben die IG Autorinnen Autoren und der Österreichische Verlegerverband am 5.3.2026 einen ersten Mustervertrag abgeschlossen, der Vereinbarungsmöglichkeiten beim Abschluss von Verlagsverträgen vorgibt.

Der Vertrag unterscheidet zwischen Assistenzdiensten durch die KI und der Verwendung von KI bei der Erstellung von Werken. In allen Fällen bedarf es bei der Anwendung der Zustimmung beider Vertragsparteien. Die Zustimmung oder Ablehnung wird optional im Mustervertrag aufgelistet. Zugleich sieht der neue Mustervertrag die Verpflichtung von Verlagen vor, die Nutzung von Werken mittels Text- und Data-Mining zu KI-Trainingszwecken unter Zustimmungsvorbehalt zu stellen. Das gilt auch für Lizenzvergaben. Der Mustervertrag enthält zudem die Kennzeichnungspflicht von überwiegend oder zur Gänze mit KI hergestellten Werken.

Die Vertragsparteien IG Autorinnen Autoren und der Österreichische Verlegerverband treten mit diesem Mustervertrag in eine Vorlage für eine gesetzliche Regelung, die dringend notwendig ist, um abseits von vertraglichen Vereinbarungen Rechtssicherheit nach allen Seiten zu gewährleisten.

Das Zustandekommen dieses Mustervertrags verdanken die IG Autorinnen Autoren und der Österreichische Verlegerverband vor allem auch der Grundlagenarbeit des führenden Urheberrechtsspezialisten Österreichs, Dr. Michel Walter, und der Geschäftsführerin der Literar-Mechana, Dr. Sandra Csillag, die ihnen mit zahlreichen Vorarbeiten zur Positionierung im Umgang mit der KI zur Seite gestanden ist. Verhandelt und abgestimmt haben den Vertrag Alexander Potyka für den Verlegerverband und Gerhard Ruiss für die IG Autorinnen Autoren. Verabschiedet wurde er durch einstimmige Vorstandsbeschlüsse beider Verbände.

Mit dem Mustervertrag in seiner jetzigen Fassung ist das Thema KI nach seiner bis jetzt nur rahmenrechtlichen Behandlung ohne konkrete Ausformulierungen nunmehr endgültig im Rechtsbestand der Vertragsbeziehungen zwischen Autor/inn/en und Verlagen angekommen. Damit einher geht die in den Rahmenvereinbarungen festgehaltene Gewissheit, dass der Mustervertrag stets zeitnah auf neue Entwicklung im Umgang mit der KI eingehen und mit entsprechenden Nach- und Neuformulierungen darauf reagieren wird.

Wir freuen uns über diesen großen Schritt in einen besseren rechtlichen Halt in für Autor/inn/en und Verlage komplizierter und schwieriger gewordenen Zeiten.
 
Gerhard Ruiss, IG Autorinnen Autoren
Alexander Potyka, Österreichischer Verlegerverband
Wien, 6.3.2026

Muster-Verlagsvertrag, Neufassung des Rahmenvertrags vom 5.3.2026