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Kunst und Kultur als Staatsziel in der Verfassung

Forderung nach einer verfasssungsrechtlich verankerten Verpflichtung des Bundes, sich künstlerischer und kultureller Angelegenheiten anzunehmen.

 

Für ein klares Bekenntnis zu Kunst und Kultur

Kunst und Kultur brauchen mehr Rückhalt, sowohl im Bund als auch in den Bundesländern. Ein klares Bekenntnis der Republik Österreich und ihrer Gebietskörperschaften zum Kunst- und Kulturstandort Österreich ist unverzichtbar.

Kunst und Kultur sind in der österreichischen Verfassung nur unzureichend verankert. Das gibt sich ebenso in der sich ständig wiederholenden nachrangigen Behandlung bei der Ressortverteilung nach Regierungsbildungen zu erkennen wie im vernachlässigenden Umgang mit Kunst und Kultur in der jetzigen Krise. Das Bundes-Kunstförderungsgesetz und die Landes-Kunst- und Kulturförderungsgesetze kommen dem Anspruch einer besseren grundsätzlichen Verankerung nicht nach, da sie ausschließlich zur Regelung der Förderung von Kunst und Kultur dienen.

Soweit es Kunst und Kultur betrifft, erschöpfen sich die Aufgaben des Bundes (Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 10 (1) Z 13) in: „(...) Angelegenheiten der künstlerischen und wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen des Bundes; Angelegenheiten der Bundestheater mit Ausnahme der Bauangelegenheiten; Denkmalschutz; Angelegenheiten des Kultus (…)“

Zu allen weiteren Zuständigkeiten für Kunst und Kultur heißt es in Artikel 15 (1) Bundes-Verfassungsgesetz: „Soweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder.“

Bis auf die Zuständigkeit für die Bundesmuseen und die Bundestheater besteht somit keine grundlegende Verpflichtung des Bundes, sich künstlerischer und kultureller Angelegenheiten anzunehmen. Alles über die Zuständigkeit für die Bundesmuseen und die Bundestheater hinaus ist Angelegenheit der Länder und der Förderungsgesetze. Das ist zu wenig, das reicht nicht, um den vielfältigen Aufgaben im Umgang mit Kunst und Kultur auf Bundesebene nachzukommen. Dieser Missstand bedarf einer dringenden und nachhaltigen Korrektur, die unter Mitwirkung der Länder und Sicherung ihrer Rechte vorzunehmen ist.

Wir fordern das klare Bekenntnis der Republik Österreich und ihrer Gebietskörperschaften zum Kunst- und Kulturstandort Österreich. Wir fordern die Verankerung von Kunst und Kultur als Staatsziel in der Verfassung. Erst dadurch wird sich der Umgang mit Kunst und Kultur ändern, indem es eine klare verfassungsrechtliche Verpflichtung des Bundes und der Länder zur Beachtung von Kunst- und Kulturangelegenheiten gibt.

Gerhard Ruiss, IG Autorinnen Autoren
Peter Paul Skrepek, Musikergilde
Sprecher und im Namen der Allianz Kunst, Kultur, Sport
Wien, 22.3.2021