Die kurzfristige Absage der Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises auf der Leipziger Buchmesse durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer, stellt einen Vorgang von erheblicher kulturpolitischer Tragweite dar.
Inhabergeführte Buchhandlungen sind Orte der lebendigen Demokratie. Sie bieten Raum für gesell- schaftspolitischen Diskurs, agieren als Partner von Autorinnen und Autoren auch jenseits großer Verkaufszahlen und ermöglichen eine Bibliodiversität, die essenziell für Meinungsvielfalt und gesell- schaftliche Meinungsbildung ist. Unabhängige Buchhandlungen unterstützen mit großem persönlichem Engagement die Identitätenvielfalt unserer Gesellschaft sowie unserer Kultur- und Leselandschaft.
Für Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer ist diese Vielfalt von zentraler Bedeutung: Sie sorgt dafür, dass Literatur unterschiedlicher Stimmen, Perspektiven und ästheti- scher Ansätze sichtbar bleibt und ihre Leserinnen und Leser findet. Die Förderung einer solchen vielfältigen literarischen Öffentlichkeit entspricht auch dem satzungsgemäßen Anliegen unserer Ver- bände.
Anerkennung und Unterstützung für diese Arbeit drückt sich seit 2015 im Deutschen Buchhand- lungspreis aus. Über die Auswahl der Preisträger entscheidet eine unabhängige Fachjury nach kulturellen und künstlerischen Kriterien. Dieses Verfahren dient ausdrücklich dazu, die Preisvergabe vor politischer Einflussnahme zu schützen.
Umso problematischer ist es, dass Dr. Wolfram Weimer nun drei der insgesamt 118 von der Jury ausgewählten Buchhandlungen von der Liste gestrichen hat: Golden Shop (Bremen), Rote Straße (Göttingen) und Zur schwankenden Weltkugel (Berlin). Begründet wird dies mit – nicht näher ausgeführen – Erkenntnissen des Verfassungsschutzes sowie dem Hinweis, staatliche Fördergelder dürften nicht an „Feinde des Staates“ oder „Extremisten“ vergeben werden.
Wenn jedoch ein einzelner politischer Amtsträger auf Grundlage nicht öffentlich nachvollziehbarer Informationen oder schwer überprüfbarer Einzelfälle in die Entscheidung einer unabhängigen Jury eingreift, stellt dies einen schwerwiegenden Eingriff in ein Verfahren dar, das gerade geschaffen wurde, politische Einflussnahme auszuschließen. Entscheidungen dieser Tragweite berühren unmittelbar die Vielfalt des Buchhandels und damit die literarische Öffentlichkeit.
Der Vorgang wirft grundsätzliche Fragen auf: Werden potenzielle Fördermittelempfänger oder Preisträger bei kulturellen Auszeichnungen künftig systematisch sicherheitsbehördlich überprüft? Wenn ja, auf welcher Grundlage geschieht dies, und seit wann? Nach welchen Kriterien können Entscheidungen unabhängiger Jurys nachträglich korrigiert oder revidiert werden? Wie transparent sind solche Verfahren gegenüber Betroffenen und Öffentlichkeit? Wo endet legitime staatliche Prüfung – und wo beginnt politisch problematische Einflussnahme auf kulturelle Vielfalt?
Ein Vorgehen, bei dem einzelne Kulturakteure öffentlich diskreditiert werden, ohne dass die zugrunde liegenden Gründe nachvollziehbar offengelegt werden, beschädigt das Vertrauen in die Verfahren der Kulturförderung erheblich. Gerade eine demokratische Kulturpolitik sollte jedoch dort besondere Zurückhaltung üben, wo staatliche Eingriffe die Vielfalt kultureller Akteure und der literarischen Öffentlichkeit berühren. Die Glaubwürdigkeit staatlicher Kulturförderung beruht wesentlich auf der Unabhängigkeit ihrer Verfahren – und auf dem Vertrauen, dass politische Entscheidungsträger diese Unabhängigkeit respektieren.
Der Eingriff von Dr. Wolfram Weimer in die Entscheidung der Jury hat nun das Vertrauen des Buchsektors in eine weltoffene, diverse und ehrliche Politik spürbar erschüttert und wirft die Frage auf, ob in diesem Fall die notwendige Distanz zwischen politischer Verantwortung und unabhängigen kulturpolitischen Verfahren gewahrt worden ist. Wir halten daher eine transparente und umfassende Aufklärung des Vorgangs für notwendig. Sollte dies nicht geschehen, stellt sich die Frage, ob BKM Dr. Wolfram Weimer seinem Auftrag als Kunst- und Kulturförderer noch gerecht wird?
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Stellungnahmen des Verbands deutscher Schriftsteller*innen sowie des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Partner des Deutschen Buchhandlungspreises.
Bundeskongress Kinderbuch
Bundesverband junger Autorinnen und Autoren e.V. (BVjA)
DELIA – Vereinigung deutschsprachiger Liebesromanautorinnen und -autoren Forum Literaturübersetzen
HOMER Historische Literatur
IG Autorinnen Autoren (Österreich)
Mörderische Schwestern e.V.
SYNDIKAT e.V. Verein für deutschsprachige Kriminalliteratur
Verband deutscher Schriftsteller*innen (VS)
Berlin, 18. März 2026
Zur Nichtüberreichung der deutschen Buchhandlungspreise auf der Leipziger Buchmesse 2026:
Von der Auslage in die Abstellkammer
Stellungnahme der IG Autorinnen Autoren
Die IG Autorinnen Autoren schließt sich den Protesten ihrer deutschen Kolleg/inn/en gegen die Aberkennung des deutschen Buchhandelspreises durch den deutschen Staatsminister für Kultur und Medien bzw. des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien an.
Der Eingriff des deutschen Staatsministers betrifft nicht nur die drei jetzt in sein Visier geratenen Buchhandlungen, er betrifft alle. Jedenfalls alle, die für Auszeichnungen und Förderungen in Betracht kommen. Er betrifft nicht nur Deutschland allein, er betrifft genauso Bücher und Autor/inn/en aus anderen Ländern, auch die Bücher österreichischer Autor/inn/en und Verlage.
Der deutsche Staatsminister stützt sich bei seiner Entscheidung rechtlich auf eine Art Amtshilfe durch den Verfassungsschutz, der Verdachtsmomente feststellt, die nicht bekannt gegeben werden.
Schon allein durch dieses Amtsverständnis, dass ein für Kultur und Medien und deren Förderung zuständiger Staatsminister die Amtshilfe der Staatspolizei bei seinen Entscheidungen in Anspruch nimmt, anstatt sich auf die Entscheidungen seiner Fachjurys zu stützen, genügt eigentlich schon, um jedes Vertrauen in seine Fähigkeiten, dieses Amt ausüben zu können zu verlieren.
Ein deutscher Staatsminister für Kultur und Medien wäre zuvorderst dazu da, die Einhaltung des deutschen Grundgesetzes zu garantieren, wie vor allem den Art. 5, der die Medien- und Kunst- und Wissenschaftsfreiheit festhält, die nicht einmal, wie das für die Lehre gilt, an die Verfassungstreue gebunden ist. Er müsste vor allem garantieren, was das deutsche Grundgesetz vorsieht: „Eine Zensur findet nicht statt.“
Es ist mehr als verwunderlich, dass der deutsche Staatsminister für Kultur und Medien dem Strafgesetzbuch Deutschlands nicht vertraut, das u.a. in seinem § 86 die Verbreitung von Propagandamitteln ahndet, sondern in Sonderverfahren feststellen lassen möchte, was rechtens ist und was nicht.
Wir leben nicht nur im gemeinsamen Wirtschaftsraum und Rechtsrahmen der Europäischen Union, vor allem auch in grundgesetzlicher Hinsicht, wir leben auch in einem gemeinsamen Sprachraum, wir sind von solchen Entscheidungen ebenfalls Betroffene. Wir erachten die Rücknahme dieser Aberkennung sowie darüber hinaus, die Garantie, den Verfassungsschutz nicht zur Beurteilung von Förderungswürdigkeit heranzuziehen, für unerlässlich.
Der Minister hat erklärt, die Preisverleihung auf der Leipziger Buchmesse könne nun nicht mehr stattfinden, weil eine Verleihung im beabsichtigten Sinn nicht gewährleistet sei. Er hat damit auch alle anderen Buchhandlungen, die er nicht aus der Auszeichnung/Förderung ausgeschlossen hat, von der Auslage in die Abstellkammer gestellt. Er hat damit das genaue Gegenteil von dem gemacht und bewirkt, was der deutsche Buchhandlungspreis beabsichtigt, engagierte, eigentümergeführte Einzelbuchhandlungen vor den Vorhang zu holen. Das ist nicht nur eines Kulturministers unwürdig, es ist auch ganz klar keine Handlung im Sinne des Amtes eines Staatsministers für Kultur und Medien bzw. des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, ein Amt, das zur Unterstützung der Kultur auf Bundesebene erst 1998 geschaffen wurde. Er hätte der Preisverleihung ja auch fern bleiben und sie in kompetente Hände legen können, anstatt alle ausgezeichneten Buchhandlungen per Zusendung ihrer Auszeichnungen samt und sonders vor der Öffentlichkeit zu verstecken.
Gerhard Ruiss, IG Autorinnen Autoren
Wien, 18.3.2026